Wunsch- und Wahlrecht
Haben Sie sich schon entschieden – ist die Klinik Caroalabad im schönen Chemnitzer
Stadtteil Rabenstein der richtige Ort, der für Sie die medizinische Kompetenz und
Ihre Vorstellungen eines wohltuenden Rehabilitationsaufenthalts ideal miteinander
verbindet? Dann vergessen Sie nicht, bei der Antragsstellung Ihre Wunschklinik anzugeben.
Dass Ihren Wünschen betreffend die Klinikauswahl Rechnung getragen werden soll,
bestimmt § 9 des Sozialgesetzbuches IX. Hier ist das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten
bei den Entscheidungen zur Leistungsgewährung geregelt.